Aktuelle Covid-19 Öffnungsverordnung

Liebe Mitglieder und Freunde des Golfsports!

Wir freuen uns, dass gemäß der ab 19. Mai 2021 gültigen „Covid-19 Öffnungsverordnung“, Turniere und Gruppenkurse wieder erlaubt sind.

Gleichzeitig möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für das Betreten der Golfanlage – gleich wie für andere Sportstätten – die 3G-Regelung (getestet, geimpft oder genesen) gilt. Ein entsprechend gültiger Nachweis ist bitte im Sekretariat vorzuweisen:

Getestet

  • PCR-Tests (72 Stunden)
  • Antigen-Tests (48 Stunden)
  • Selbsttests mit Bestätigung (24 Stunden)
  • Selbsttests vor Ort (nur dort gültig)

Geimpft *

  • ab 22. Tag bis max. 3 Monate nach erster Teilimpfung
  • nach 2. Impfung muss 9 Monate nicht getestet werden

Genesen

  • In vergangenen 6 Monaten Erkrankung überstanden
  • Als Beleg gilt Antikörpertest (nicht älter als 3 Monate) oder Absonderungsbescheid.

*Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 9 Monate.

Bitte beachten Sie, dass folgende Regelungen auch weiterhin gültig sind:

  • FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen
  • Einhalten des Mindestabstandes von 2 Metern – bitte auch im Freien.
  • Der Besuch der Golfanlagen ist ausnahmslos nicht gestattet, sollten Sie Symptome einer Infektion, Grippe – oder Erkältungskrankheit haben bzw. entsprechende Krankheiten/Symptome in Ihrem Haushalt oder Ihrem nahen, persönlichen Umfeld vorliegen!

 

Der Golfclub Hainburg wünscht ihnen ein schönes Spiel und freut sich sie auf unserer Anlage begrüßen zu dürfen.