Die Platzregeln

1.1 Ausgrenzen: weiße Pflöcke bzw. Zaunsteher auf Spielbahn 1
1.2 Boden in Ausbesserung: blaue Pflöcke / weiße Linien (am Boden)
1.3 Penalty Areas: rote/gelbe Pflöcke
      Der Bereich zwischen den roten Penalty Areas zwischen den
      Spielbahnen 12, 13, 14  und 15 ist Teil des Geländes

2.1 Die 100er, 150er und 200er Distanzmarkierungsstangen (Stangen)

3.1 Alle Wege (ausgenommen die zu Bestandteilen des Platzes erklärten)
3.2 Alle Sprengwasserauslässe sowie sonstige Teile der Bewässerungsanlage.
      Der Spieler darf Erleichterung nehmen, wenn ein unbewegliches Hemmnis nahe
      am Grün und auf seiner Spiellinie liegt: Der Spieler darf Erleichterung nehmen,
      wenn ein unbewegliches Hemmnis auf seiner Spiellinie liegt und innerhalb von 2
      Schlägerlängen vom Grün und innerhalb von 2 Schlägerlängen vom Ball entfernt
      liegt.
3.3 Auslässe bzw. Belüftungen der Wasserversorgung
3.4 Gestützte Bäume
3.5 Die Holzbalken am Abschlag 5, 8, 18 sowie hinter Grün 13 und 15
3.6 Alle Abschlagtafeln und Abschlagsmarkierungen
3.7 Die Richtungsstange auf dem 7. Fairway
3.8 Die 100er, 150er, 200er Distanzmarkierungen (Bodenplatten) auf den Fairways
3.9 Falsche Grüns und Vorgrüns (nicht zur Spielbahn gehörig)
3.10 Liegt der Ball eines Spielers innerhalb von 2 Schlägerlängen vom Elektro-Zaun
        auf den Spielbahnen 2-4 entfernt, darf der Spieler straflose Erleichterung in An-
        spruch nehmen. Bezugspunkt ist jener, der 2 Schlägerlängen vom Zaun entfernt
        liegt und gleichweit vom Loch entfernt liegt, wie die ursprüngliche Balllage.
        Dies gilt nicht für Bälle in einer Penalty Area: Erleichterung nur nach Regel 17!

4.1 Schäden, die durch Reifenspuren, Wild oder Bauarbeiten entstanden sind
4.2 Zum Abtransport bestimmtes Schnittgut (Gras, Holz, etc.)
4.3 Ein eingebetteter Ball darf überall im Gelände direkt hinter der Eintrittsstelle
      gedroppt werden – außer der Ball ist in einer Bunkerkante eingebettet
4.4 Beschädigung durch Tiere: von gravierenden Beschädigungen durch Tiere darf
      straflose Erleichterung in Anspruch genommen werden (Maulwurf, Wildschweine)
4.5 Von freien Baumwurzeln am Fairway darf straflose Erleichterung genommen
      werden

5.1 Die Brunnen am 1. und 3. Fairway
5.2 Die Beton- und Holzpfeiler entlang Fairway 4
5.3 Die Pumphäuser auf Fairway 1 bzw. 3 und hinter Fairway 18
5.4 Der ehemalige Weg (!!) rechts neben Grün 6 und der Weg entlang des 16er
      Fairways („den Ball spielen wie er liegt“)

ENTFERNUNG: 100er, 150er und 200er Markierungen gemessen bis Grünanfang